Die private Krankenversicherung
Die Private Krankenversicherung ( PKV ) ist im Gegensatz zu der Gesetzlichen Krankenversicherung ( GKV ) eine rein freiwillige Versicherung bei der man sich versichern kann aber nicht muss. In der Regel besteht in Deutschland eine Versicherungspflicht für jeden Bürger, ausgenommen von dieser Pflichtversicherung bei einer GKV sind Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Angestellte mit einem Einkommen das über der eigentlichen Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
Allerdings erhebt die PKV im Gegensatz zu der normalen GKV monatliche Beiträge die nicht abhängig gemacht werden von dem Einkommen des zu Versichernden. Der Beitrag der jeden Monat an die jeweilige private Krankenkasse gezahlt werden muss richtet sich dagegen nach bestimmten festgelegten Kriterien. Zu diesen Kriterien zählen zum einen das Geschlecht der Versicherten, so sind Frauen auf Grund der höheren Lebenserwartung etwas teurer als Männer, das Eintrittsalter des Versicherten und die Berufsgruppe in der der Versicherte tätig ist. Zum anderen aber auch der eigene Gesundheitszustand, hier werden ebenfalls bereits überstandene Vorerkrankungen berücksichtigt.
Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen darf eine private Krankenkasse den Antrag auf Versicherung im eigenen Hause ablehnen, dies geschieht in den meisten Fällen auf Grund gravierender Vorerkrankungen oder bereits bestehender Erkrankungen. Doch auch für das Recht der privaten Krankenkasse einen Antrag auf Versicherung abzulehnen gibt es eine Ausnahme. Und zwar bezieht sich diese Ausnahme auf Neugeborene, so bald die Eltern bereits mindestens 3 Monate bei der jeweiligen PKV versichert sind muss diese das Neugeborene innerhalb von zwei Monaten nachversichern. Hierbei darf der Gesundheitszustand keine Rolle spielen. Genauso wenig darf die jeweilige Krankenversicherung einen sogenannten Risikozuschlag erheben. Dies gilt allerdings nur für leibliche Kinder, bei Adaption darf die Annahme zwar ebenfalls nicht verweigert werden allerdings darf in solch einem Fall ein Risikozuschlag von bis zu 100% von der PKV erhoben werden.
Auch bei der Beitragserhöhung richtet sich das System der PKV in keiner Weise nachdem der GKV.
Wer bei einer privaten Krankenkasse versichert ist muss mit Beitragserhöhungen rechnen wenn zum Beispiel die Allgemeinen Kosten steigen, dieser Kostenanstieg sorgt aber auch in den gesetzlichen Kassen zu Beitragserhöhungen. Darüber hinaus lassen medizinische Fortschritte, Veränderungen der Kapitalmarkterträge, Veränderung der Zugangsbedingungen zur PKV, aber auch hohe Stornoquote oder eine Veränderung des Neugeschäfts die Beiträge in der PKV ansteigen. Die Beitragsrückerstattung ist eine Besonderheit der privaten Krankenversicherungen. Ein Beitrag wird dann teilweise oder vollständig erstattet wenn der Versicherte über einen gewissen Zeitraum keine Ansprüche an die PKV geltend gemacht hat. Inzwischen gibt es drei verschiedene Systeme für diese Regelung.
Zum einen die erfolgsabhängige Rückerstattung, diese wird nur gewährt wenn der Versicherer einen bestimmten Geschäftserfolg verbuchen kann. Daneben gibt es den Leistungsrabatt, dieser wird dann gewährt wenn der Versicherte über einen festgelegten Zeitraum keine Ansprüche geltend gemacht hat, die Beitragsrückerstattung kann hier bis zu 6 Monate betragen ist aber nicht abhängig vom Erfolg der Versicherung. Zu guter Letzt gibt es dann noch den Leistungsfreiheitsrabatt, dieser funktioniert wie der Schadensfreiheitsrabatt bei den KFZ Versicherungen. Hierbei werden die monatlichen Beiträge von Jahr zu Jahr geringer und man spart so auf Dauer eine gewisse Summe Geld ein.