Die Bauherrenhaftpflichtversicherung

Auf einer Baustelle lauern viele verschiedene Gefahren. Aus diesem Grunde ist es für einen Bauherren besonders wichtig, eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen – und zwar schon vor dem ersten Spatenstich! Somit kann man sich bestens schützen, denn die Liste der Beispiele, was alles während einer Bauphase passieren kann, ist enorm! Die Aufgabe einer Bauherrenhaftpflichtversicherung ist dann in erster Linie, den jeweiligen Schaden zu regulieren. Aus diesem Grunde sollte man die Deckungssumme möglichst hoch setzen, um im Falle des Falles sicher abgedeckt zu sein; diese Summe reicht von etwa drei bis zehn Millionen Euro für Personen- und Sachschäden, womit auch äußerst schwere Unglücke auf einer Baustelle abgesichert wären. Die Prämie wird dabei als Einmalzahlung geleistet und beinhaltet die Bau- und Deckungssumme sowie die jeweilige Bauzeit.

versicherung

Unter der Verkehrssicherungspflicht versteht man die Pflicht, Gefahrenquellen zu sichern. Diese Pflicht ist zum größten Teil nicht gesetzlich geregelt, sondern von der Rechtssprechung entwickelt worden. Verkehrssicherungspflichtig ist jeder, der eine Sache beherrscht, welche für Dritte gefährlich werden könnte oder wer eine Gefahrenquelle unterhält. Der Inhalt aller zu beachtenden Verkehrssicherungspflichten wird bei Betrieben durch die so genannten Unfallverhütungsvorschriften konkretisiert. Erwartet wird zwar nicht, dass die jeweilige Gefahrenquelle alle Schadensfälle absichert, dennoch muss bei einer Verkehrssicherungspflicht sämtliche Vorkehrungen gegen voraussehbare Gefahren getroffen werden.

Bei jedem Bauvorhaben aus größerer Sicht muss der jeweilige Bauherr aber auch seiner so genannten Auswahlpflicht nachkommen; er muss also geeignete Handwerker und Architekten auswählen. Beauftragt der Bauherr keine ausreichend qualifizierten Firmen oder Personen, so verletzt er auf diesem Wege seine Auswahlpflicht und kann für sämtliche Schäden, welche möglicherweise während der gesamten Bauphase entstehen, verantwortlich und somit auch haftbar gemacht werden.